Ein jegliches hat seine Zeit,
und alles Vorhaben
unter dem Himmel hat seine Stunde:
geboren werden hat seine Zeit,
sterben hat seine Zeit
Prediger 3, 1-2
Ein Trauerfall bringt viele Fragen und Aufgaben mit sich. In dieser schweren Zeit stehen wir Ihnen einfühlsam zur Seite und nehmen Ihnen die notwendigen Formalitäten ab – von Behördengängen bis zur Organisation der Trauerfeier. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren: den Abschied.
Um Sie organisatorisch unterstützen und Ihnen Formalitäten abnehmen zu können, benötigen wir diverse Unterlagen. Welche das genau sind, erfahren Sie hier:
Selbstverständlich beraten wir Sie gerne und sind Ihnen bei der Beschaffung
fehlender Unterlagen behilflich.
In Deutschland sind nahe Angehörige verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen. Die Reihenfolge ist dabei gesetzlich festgelegt: Zuerst Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, dann Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und schließlich Enkelkinder.
Auch Fristen müssen beachtet werden: Zwischen dem Sterbefall und der Überführung in eine Leichenhalle dürfen je nach Bundesland höchstens 24 bis 36 Stunden liegen. Die Beisetzung darf frühestens nach 48 Stunden erfolgen. Bei Überführungen über Landesgrenzen hinaus gelten besondere Regelungen.
Hier geht es zum Download der Bestattungsgesetze Sachsen und Thüringen.
Rufen Sie uns in allen Belangen bezüglich der Bestattung an. Unser kompetentes Team steht Ihnen unterstützend zur Seite.