Bestattungshaus Hannuschka
Bestattungshaus Hannuschka

Trauerfall

Ausnahmesituation Sterbefall - wir unterstützen Sie.

Wir sind erfahren in der Ausnahmesituation, die in einem Trauerfall auf Sie zukommt. Rufen Sie in einer unserer Filialen an, wir stehen zu Ihren Diensten und nehmen Ihnen jegliche Belastung und Erledigung ab. Alle Formalitäten mit Ämtern, Versicherungen und Krankenkassen, sämtliche Terminabsprachen usw. übernehmen wir ganz in Ihrem Sinne, bis hin zur Planung und Durchführung der Feierlichkeiten.

Die Reihenfolge ist in der Regel einheitlich und gilt erst ab der Volljährigkeit. Die Pflicht, einen Toten zu bestatten, haben der Rangfolge nach: Ehepartner, Eingetragene Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder. In den meisten Bundesländern wird die eingetragene Lebenspartnerschaft in diesem Fall der Ehe gleichgestellt. Welche Bestattungsfristen sind einzuhalten? Die Bestattungsfristen legen die Zeit fest, die zwischen dem Sterbefall und der Überführung des Verstorbenen in eine Leichenhalle nicht überschritten werden darf. Diese Frist liegt je nach Bundesland zwischen 24 und 36 Stunden. Ausgenommen von dieser Frist sind Überführungen über Ländergrenzen hinweg. Die Beisetzung hingegen darf frühestens 48 Stunden nach dem Todesfall durchgeführt werden. Detaillierte Informationen zu Bestattungspflicht und Bestattungsfristen finden Sie im Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Hier geht es zum Download der Bestattungsgesetze Sachsen und Thüringen.

Was tun im Trauerfall?

Sterbefall in der Wohnung

  • Benachrichtigen Sie sofort den Hausarzt oder einen erreichbaren Arzt (am Wochenende Hausärztlicher Bereitschaftsdienst - Telefonnummer 116 117).

  • Für die Ausstellung der Todesbescheinigung durch den Arzt halten Sie bitte den Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen bereit.

  • Setzen Sie sich bitte danach mit uns in Verbindung. Wir sind unter der Telefonnummer 03724-31 33 erreichbar.

Sterbefall im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospitz

  • Die Verwaltung des Krankenhauses, Pflegeheims oder Hospitzes veranlasst die Ausstellung der Todesbescheinigung.

  • Wenden Sie sich, nachdem Sie vom Sterbefall erfahren haben, bitte direkt an uns unter der Telefonnummer 03724-31 33.

Notwendige Unterlagen zum Aufnahmegespräch

  • Personalausweis bzw. Befreiungsbescheinigung

  • Stammbuch der Familie oder Heiratsurkunde

  • Geburtsurkunde (nur bei Ledigen und bei leiblichen/adoptierten Kindern)

  • Sterbeurkunde des Ehegatten

  • Scheidungsurteil

  • Todeserklärung des Ehegatten

  • Letzter Rentenanpassungsbescheid der/des Verstorbenen

  • Ihre Bankverbindung

  • Letzter Bescheid Witwen- und Unfallrente

  • Versicherungsverträge Originalpolice (Sterbegeld- und Lebensversicherungen)

  • Krankenkassenkarte

  • Todesbescheinigungen

  • Patientenverfügungen, Betreuungsvollmachten im Original

  • Vorsorgeunterlagen

  • Unterwäsche und Oberbekleidung der/des Verstorbenen

  • Urkunde über das Nutzungsrecht an einer Grabstelle

Checkliste

Zertifikat / Siegel

MZ - Zertifikat TÜV - Siegel Treuhand