Ein jegliches hat seine Zeit,
und alles Vorhaben
unter dem Himmel hat seine Stunde:
geboren werden hat seine Zeit,
sterben hat seine Zeit 
Prediger 3, 1-2

Was tun im Trauerfall?


Ein Trauerfall bringt viele Fragen und Aufgaben mit sich. In dieser schweren Zeit stehen wir Ihnen einfühlsam zur Seite und nehmen Ihnen die notwendigen Formalitäten ab – von Behördengängen bis zur Organisation der Trauerfeier. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren: den Abschied.

Zeit für den Abschied

Nehmen Sie sich den Moment, um in Ruhe von Ihrem geliebten Menschen Abschied zu nehmen. Hören Sie auf Ihr Gefühl und nehmen Sie sich genau die Zeit, die Sie dafür benötigen.

Arzt informieren

Wenn der Todesfall zu Hause eingetreten ist, verständigen Sie bitte zunächst einen Arzt. Dieser stellt die notwendige Todesbescheinigung aus.

Wir stehen an Ihrer Seite

Im Anschluss können Sie sich jederzeit – rund um die Uhr – an uns wenden. Wir kümmern uns um die ersten wichtigen Schritte und entlasten Sie, wo immer es möglich ist.

Checkliste für den Trauerfall


Um Sie organisatorisch unterstützen und Ihnen Formalitäten abnehmen zu können, benötigen wir diverse Unterlagen. Welche das genau sind, erfahren Sie hier:

  • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurteil
  • Sterbeurkunde des Ehegatten (bei Verwitweten), ggf. Graburkunde
  • Personalausweis
  • Foto des Verstorbenen für Trauerdrucksachen
  • Lebensversicherung, Sterbegeldversicherung, usw.
  • Rentenbescheide, Rentennummern
  • Todesbescheinigung des Arztes (falls vorhanden)

Selbstverständlich beraten wir Sie gerne und sind Ihnen bei der Beschaffung 
fehlender Unterlagen behilflich.

Checkliste zum Download

In Deutschland sind nahe Angehörige verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen. Die Reihenfolge ist dabei gesetzlich festgelegt: Zuerst Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, dann Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und schließlich Enkelkinder.

Auch Fristen müssen beachtet werden: Zwischen dem Sterbefall und der Überführung in eine Leichenhalle dürfen je nach Bundesland höchstens 24 bis 36 Stunden liegen. Die Beisetzung darf frühestens nach 48 Stunden erfolgen. Bei Überführungen über Landesgrenzen hinaus gelten besondere Regelungen.

Hier geht es zum Download der Bestattungsgesetze Sachsen und Thüringen.

Lassen Sie sich
von uns beraten

03724 - 31 33
03724 - 18 61 90

Rufen Sie uns in allen Belangen bezüglich der Bestattung an. Unser kompetentes Team steht Ihnen unterstützend zur Seite.

Kontakt

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