Bestattungshaus Hannuschka
Bestattungshaus Hannuschka

Ratgeber

Grundlegende Regelungen zur Vorsorge - hier finden Sie Empfehlungen.

Testament

Die letzten Dinge zu regeln bedeutet oft auch, sich über die materiellen Dinge Gedanken zu machen. Ein Testament zu verfassen empfiehlt sich immer bei einem größeren Vermögen oder bei der Weitergabe von Immobilien. Darin können Sie über die gesetzlich vorgeschriebene Erbfolge hinaus andere Erben bestimmen oder ihr Vermögen Ihren Wünschen entsprechend verteilen.

Ein Testament muss auf jeden Fall handschriftlich verfasst werden! Außerdem muss es mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein. Es muss nicht mit einem Notar gemacht werden, allerdings ist es dann juristisch abgesichert und enthält keine unklaren Formulierungen.

Erbrecht

Für alles vorgesorgt zu haben, verschafft Sicherheit und Ruhe. Grundlegendes zum Erbrecht zu wissen, kann eine gute Voraussetzung dafür sein.

Das Erbrecht ist Teil des Bürgerlichen Rechts. Falls kein rechtsgültiges Testament verfasst wurde, regelt die gesetzliche Erbfolge des Erbrechts die Verteilung des Vermögens. Wenn ein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge nur für den Pflichtteil. Der Pflichtteil steht den Angehörigen oder Lebenspartnern zu und umfasst die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die gesetzliche Erbfolge legt folgende Ordnung fest:

  • Erben erster Ordnung: Ehepartner, Kinder, Enkel und Urenkel

  • Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten

  • Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen

Stiefkinder und Pflegekinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben, nicht eheliche sind ehelichen Kindern gleichgestellt. Angehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben, werden nach der Erbrechtsreform aus dem Jahr 2010 höher am Erbe beteiligt.

Es ist sinnvoll, sich frühzeitig über die gesetzlichen Steuerfreibeträge zu erkundigen. Durch eine Schenkung können Sie eventuell unnötig hohe Erbschaftssteuern vermeiden.

Wir empfehlen Ihnen, bei allen juristischen Fragen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln.

Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Broschüre zum Erbrecht als Download an.

Zertifikat / Siegel

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