Patientenverfügung
Ein langes Leben in guter Gesundheit zu führen ist gewiss für jeden Menschen ein Wunsch. Leider können Krankheiten oder Unfälle zu dramatischen Situationen führen. Wie die medizinische Behandlung in solch einem Fall sein soll, kann in einer Patientenverfügung festgelegt werden.
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Verfügung und tritt dann in Kraft, wenn ein Patient seinen Willen nicht mehr wirksam äußern kann. Sie regelt die lebenserhaltenden medizinischen Maßnahmen, denen der Patient sonst automatisch unterzogen wird. In einer Patientenverfügung wird festgehalten, wie ein Patient medizinisch versorgt werden möchte und ob er lebensverlängernde Maßnahmen ausschließen möchte.
Eine Patientenverfügung ist als formloses Schreiben gültig und muss mit dem vollen Namen und dem Datum versehen sein. Es empfiehlt sich, die Patientenverfügung regelmäßig neu zu unterschreiben.
Wir empfehlen, beim Aufsetzen der Patientenverfügung juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen gerne vermitteln.
Staatliche Information:
Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Online-Broschüre mit wertvollen Hinweisen zum Download an, um Ihre Patientenverfügung schriftlich zu fixieren. www.bmj.de/patientenverfuegung.html
Kirchliche Information:
Die Deutsche Bischofskonferenz bietet mit der christlichen Patientenverfügung eine überkonfessionelle Alternative. Dieser Ratgeber enthält neben den erforderlichen juristischen Informationen eine klare geistliche Beratung zum Thema. www.ekd.de/patientenverfuegung/44664.html
Vorsorgevollmacht
Nehmen Sie sich bitte ein paar Minuten Zeit und legen Sie Ihre persönlichen Wünsche für Ihren späteren Abschied fest. Fügen Sie dieses Dokument Ihren Unterlagen hinzu, damit Ihren Wünschen im Sterbefall auch entsprochen werden kann.
Vorsorgechecklisten finden Sie im Bereich "Downloads"